Mit der Verordnung des Senats vom 26. November ist Amateursport weiterhin untersagt, diesmal bis zum 22.12. Damit ruht auch der Spielbetrieb des BSV bis Jahresende. Die erlaubten Ausnahmen (zwei Personen mit Abstand oder Angehörige den eigenen Haushalts oder Bundes- und Landenskaderspieler*innen oder Kinder U12 im Freien) erlauben nur das private Schachspiel, aber keinen Trainings- oder Wettkampfbetrieb. Es bleibt zu hoffen, dass die Infektionszahlen sich bis Jahresende so entwickeln, dass die Übergangs-BMM wie geplant stattfinden kann. Dazu kann jede*r einzelne durch verantwortliches Verhalten beitragen. Dazu gehört insbesondere das Einhalten der AHA-Regel und der rechtlichen Vorschriften.