Entscheidung des Vermittlungsausschusses im Fall Salzberg

Nachdem es bei dem BMM-Mannschaftskampf am 8. März 2015 in der Landesliga zwischen Weiße Dame und SF Nordost Berlin zu sehr unschönen Szenen gekommen war - der Spieler Salzberg beschimpfte den Schiedsrichter Hendrik Möller als "Wichser" und Weiße Dame als "Drecksverein" - verhängte das Präsidium des Berliner Schachverbandes nach Kenntnisnahme von den verbalen Entgleisungen gegen den Spieler Salzberg gestützt auf § 12 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 2 Nr. 4 der Satzung am 15. März 2015 eine Spielsperre für alle BSV-Turniere bis zum 31.12.2015. Da diese Entscheidung den Schachfreunden von Nordost Berlin als zu "hart" erschien, riefen diese schließlich den Vermittlungsausschuss an, vor welchem der Streitfall am 26. Mai 2015 verhandelt wurde.

Der Vermittlungsausschuss wies einleitend darauf hin, dass er einerseits die unverzügliche Entschuldigung des Vereins SF Nordost bei SF Möller wie auch dem Verein "Weiße Dame" ausdrücklich begrüßt, zugleich aber auch das Ausbleiben einer persönlichen Entschuldigung des Spielers Salzberg für sein Fehlverhalten bedauert.

Ferner bestand Einigkeit, dass es nicht nur das selbstverständliche Recht, sondern sogar die Pflicht des Verbandes ist, seine ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter vor Angriffen jeglicher Art - seien sie verbal beleidigender oder gar körperlicher Natur - zu schützen, so dass tatsächlich eine empfindliche Strafe angezeigt schien. Auch sieht es der Vermittlungsausschuss nicht als seine Aufgabe an, die Autorität des Präsidiums zu untergraben, indem es grundsätzlich die Auffassung des Präsidiums von einer angemessenen Strafe durch seine eigene ersetzt. Sofern das Präsidium in nicht zu beanstandender Weise von seinem Ermessen Gebrauch gemacht hat, ist das Ergebnis im Regelfall auch vom Vermittlungsausschuss hinzunehmen. Lediglich wenn - was vorliegend nicht der Fall war - die Ermessensentscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht oder die Grenzen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt scheinen, hat es einzugreifen.

Vorliegend erschien es beachtlich, dass es sich bei SF Salzberg insoweit um einen "Ersttäter" handelte, als dass gegen ihn bislang in der Vergangenheit noch keine Sanktionen verhängt worden waren.

Vor diesem Hintergrund erlaubte sich der Vermittlungsausschuss dem Protestführer und dem Berliner Schachverband eine Reduzierung der Spielsperre bei gleichzeitiger Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nebst Erstattung der hälftigen Protestgebühr vorzuschlagen.

Schließlich kam es zwischen dem Berliner Schachverband und dem Protestführer zur folgenden sachgerechten und sportlichen Einigung "auf Augenhöhe":

Gegen den Spieler Gregor Salzberg wird eine Spielsperre bis zum 26. September 2015 (einschließlich) verhängt (- wobei die Parteien sich jedoch einig sind, dass der Spieler auch im Fall einer etwaigen [Vor-]Verlegung der Blitzmannschaftsmeisterschaften für diese melde- und spielberechtigt sein soll).

Die Reststrafe von 3 Monaten und 3 Tagen wird für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Sollte der Spieler während dieser Zeit keinen Anlass bieten, die Aussetzung zu widerrufen, erlischt sie mit dem 26. September 2017. Andernfalls, d.h. im Fall eines erneuten ahndungswürdigen Fehlverhaltens vor Ablauf der Bewährungszeit, wird die Aussetzung widerrufen und die zu verhängende neue Sanktion, um den Strafrest verschärft.

Die Protestgebühr wird den SF'en Nordost zur Hälfte erstattet.

Sollte nun beim geneigten Leser der Eindruck entstanden sein, dass durch die Einigung der Parteien etwas Vernünftigeres herauskam, als wenn der Vermittlungsausschuss den Streitfall entschieden hätte, so soll dem von hier aus nicht entgegengetreten werden.

Dr. Ferenc Toth
Vermittlungsausschuss

Bearbeiter: Frank Hoppe | | Archiv: BSV - Nachrichten | ID: 1718

Kategorie: Vermittlungsausschuss

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