BMM und 2G

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

wer die Nachrichten ein wenig verfolgt, hat es vermutlich schon mitbekommen: Ab morgen, dem 15.11., gilt „2G“ unter anderem für „Sport in gedeckten Sport­anlagen“, also auch für Schachwettkämpfe wie die BMM.

Bereits ab dem kommenden Spieltag gilt also in der BMM „2G“, im Detail gilt die Verordnung vom Land Berlin, die wichtigsten Eckdaten zur neuesten Verordnung könnt ihr hier nachlesen. Unser Hygienekonzept ist damit gewissermaßen auf einen Schlag veraltet und bedarf einer Überarbeitung. Diese wird zeitnah vorgenommen.

Bevor die Frage mich zigfach einzeln erreicht: Laut der Verordnung gilt 2G nicht für u18. Dort gilt weiterhin Testpflicht (mit all den Regelungen wie in der Video­konferenz besprochen, sprich Schülerausweis als Nachweis bei Schülern, die regelmäßig getestet werden). Da man auch schon als u18 aus der Schule raus sein kann, hier der Hinweis, dass ab der nächsten Runde bitte überall bei „Nicht-Schülern“ nur Tests von offiziellen Teststationen gelten, so werden wir uns (und im speziellen ich mir) ein paar Diskussionen ersparen.

Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis nur zum 28.11.2021 und schließt daher zunächst lediglich die zweite Runde der BMM ein.

Der Spielausschluss hat beschlossen, solange die 2-G-Regelung gilt, die Strafe für das Freilassen eines Brettes von 10€ auf 5€ zu halbieren.

Bearbeiter: Tony Schwedek | | Archiv: BSV - Nachrichten | ID: 17022

Kategorien: BMM/BFL, Spielausschuß

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