Neue „Rahmenrichtlinien für das Schiedsrichterwesen des BSV e.V.“
Änderungen
Die zum Teil umfangreichen Änderungen beziehen sich auf folgende Punkte:
- Änderung des Titels (nicht mehr „nur“ die Zuständigkeit zur Schiedsrichter-Ausbildung)
- Streichung einiger Inhalte die sich doppelten oder in den Richtlinien des DSB festgelegt sind
- Selbstverpflichtung des BSV nur lizensierte Schiedsrichter einzusetzen analog der DSB-Formulierung (mit möglichen Ausnahmen im Jugendbereich)
- Einfügung und somit Etablierung der Schiedsrichterkommission
- Einfügung des neu gebildeten „Referenten für das Schiedsrichterwesen“
- Anpassungen der Lerninhalte des VSR
- Änderung der Wartezeit zwischen VSR und RSR auf zwei Aktivitätsnachweise
- Länge der mündlichen Prüfung nun maximal 15 Minuten
Zur Anpassung der Lerninhalte des VSR: Die Inhalte wurden größtenteils gleich gelassen. Leichte Verschiebungen gab es zugunsten des Umgangs mit der Uhr, Fällen aus der Praxis und der TO des BSV.
Zur Änderung der Wartezeit zwischen VSR und RSR: Die Vorgaben des DSB zum VSR führen zu unterschiedlichen Regeln in den Landesverbänden. Berlin hatte bisher die „härteste“ Regelung mit einer 2-jährigen Wartezeit für VSR. Dies wurde mit zwei Aktivitätsnachweisen deutlich entschärft.
Zur Länge der mündlichen Prüfung: Die Einfügung des Wortes „maximal“ passt die Regularien an die gängige Praxis an.
Carsten Haase
SRK des BSV:
IA Carsten Haase, IA Lothar Oettel, FA Brigitte Große-Honebrink, FA Claudia Münstermann, FA Bernhard Riess, RSR Swenja Wagner, VSR Ashley Roberts
Kategorie: Schiedsrichter