Melde-Stichtag 31. Dezember 2017
Das heißt: Bei später eingehenden E-Mails oder später eingehender Post besteht kein Anspruch auf Rücksetzung zum 31.12.2017 bzw. 01.01.2018. Leicht verspätete Meldungen können aber so lange von mir angenommen und rückwirkend verarbeitet werden, so lange
a) seitens des DSB das Zeitfenster für diese Bearbeitung nicht geschlossen ist und
b) ich noch nicht unseren Abschluss erklärt habe.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Euch
Olaf Kreuchauf
Bearbeiter: Olaf Kreuchauf | | Archiv: BSV - Nachrichten | ID: 2931
Kategorie: Mitgliederverwaltung